Bitte beachten Sie die gültigen Corona-Regelungen, die für Indoor-Sport gültig sind. Da wir die Räumlichkeiten einer öffentlichen Schule nutzen, bitten wir um besondere Vorsicht und Achtsamkeit.
Aktuelles Update (20.02.22):
Die aktuellen Regelungen wurden in einen
neuen Beitrag veröffentlicht.
Zusammenfassung:
Aktuell gilt für Indoor-Sport 2G+. Für unser Hallentraining bedeutet die Regelung, dass nur Personen teilnehmen dürfen, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich getestet oder geboostert sind. Als Test sind PCR-, PoC-Antigentest und „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht zulässig. In den Gebäuden ist überall FFP2-Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung. Hierbei sind keine Masken notwendig.
Wer vor Ort den Selbsttest durchführen möchte, kann dies sehr gerne machen. Hierfür bitte 15 min früher kommen und einen Test selbst mitbringen. Termine und weiteren Informationen zum Training finden sie hier.
Die exakten Bestimmungen für unser Training ergeben sich aus dem folgenden den Handlungsempfehlungen des BLSV zum Thema Indoor-Sport:
Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:
Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:
Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf die Indoor-Sportausübung. Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können ebenfalls zum Sportbetrieb zugelassen werden. Dies ist allerdings vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachzuweisen (inkl. vollständigen Namen und Geburtsdatum). Zudem ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen („Schnelltest“ bzw. „Selbsttest“ sind in diesem Fall nicht zulässig).
Ein Ausschluss der Teilnahme am Training gilt für:
Maskenpflicht:
In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt eine vollumfängliche Maskenpflicht (FFP2-Maske). Diese Maskenpflicht gilt auch in Umkleiden oder Toilettenanlagen. Während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske) tragen.
Von der Maskenpflicht sind befreit:
Weiterführende Links zu gültigen Hygiene-Maßnahmen:
Die Handlungsempfehlungen des BLSV
Die Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung
Informationen zur Pandemie im Landkreis Bayreuth
MSC Pegnitz und Umgebung e.V.
im ADAC und BLSV
Wiesweiherweg 14
DE 91257 Pegnitz
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