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Hygieneregeln für das Hallentraining

Steffen Zappe • 7. Januar 2022

Dieses Jahr unterliegt das Hallentraining verschärften 2Gplus-Regeln.

Bitte beachten Sie die gültigen Corona-Regelungen, die für Indoor-Sport gültig sind. Da wir die Räumlichkeiten einer öffentlichen Schule nutzen, bitten wir um besondere Vorsicht und Achtsamkeit.


Aktuelles Update (20.02.22):
Die aktuellen Regelungen wurden in einen
neuen Beitrag veröffentlicht.


Zusammenfassung:

Aktuell gilt für Indoor-Sport 2G+. Für unser Hallentraining bedeutet die Regelung, dass nur Personen teilnehmen dürfen, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich getestet oder geboostert sind. Als Test sind PCR-, PoC-Antigentest und „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht zulässig. In den Gebäuden ist überall FFP2-Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung. Hierbei sind keine Masken notwendig.

Wer vor Ort den Selbsttest durchführen möchte, kann dies sehr gerne machen. Hierfür bitte 15 min früher kommen und einen Test selbst mitbringen. Termine und weiteren Informationen zum Training finden sie hier.


Die exakten Bestimmungen für unser Training ergeben sich aus dem folgenden den Handlungsempfehlungen des BLSV zum Thema Indoor-Sport:


Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:

  • Personen, die geimpft sind,
  • Personen, die als genesen gelten,
  • Kinder, die unter 14 Jahre alt sind und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können.


Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 14- bis 17 Jahren noch bis zum 12.01.2022 – auch in Ferienzeiten)
  • noch nicht eingeschulte Kinder
  • geimpfte Personen, die zusätzlich eine weitere Impfdosis als Auffrischungsimpfung („Booster“ – nach Ablauf von 14 Tagen nach der Drittimpfung) erhalten haben und bereits im Besitz eines auf sie ausgestellten gültigen Impfnachweises sind


Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf die Indoor-Sportausübung. Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
  • „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde


Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können ebenfalls zum Sportbetrieb zugelassen werden. Dies ist allerdings vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachzuweisen (inkl. vollständigen Namen und Geburtsdatum). Zudem ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen („Schnelltest“ bzw. „Selbsttest“ sind in diesem Fall nicht zulässig).


Ein Ausschluss der Teilnahme am Training gilt für:

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
  • Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen (u.a. enge Kontaktpersonen) und
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).


Maskenpflicht:

In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt eine vollumfängliche Maskenpflicht (FFP2-Maske). Diese Maskenpflicht gilt auch in Umkleiden oder Toilettenanlagen. Während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske) tragen. 

Von der Maskenpflicht sind befreit:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Dies ist vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attests im Original nachzuweisen (inkl. Name, Geburtsdatum und konkreten Angaben zum Grund der Befreiung)



Weiterführende Links zu gültigen Hygiene-Maßnahmen:

Die Handlungsempfehlungen des BLSV

Die Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

Informationen zur Pandemie im Landkreis Bayreuth





SAVE THE DATE:

Zeitraum:
11.01.22 bis 31.03.22

Termin:
jeden Dienstag, von 19 bis 21 Uhr

Ort:
Gymnasium Pegnitz, Halle 2
Wilhelm-von-Humboldt-Straße 7, 91257 Pegnitz

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